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Losung des Tages
6. Februar 2012:
Siehe, des HERRN Arm ist nicht zu kurz, dass er nicht helfen könnte, und seine Ohren sind nicht hart geworden, sodass er nicht hören könnte, sondern eure Verschuldungen scheiden euch von eurem Gott.
Jesaja 59,1-2
Wisst ihr nicht, dass die Ungerechten das Reich Gottes nicht ererben werden? Lasst euch nicht irreführen!
1.Korinther 6,9
Die Kreissynode
Gemäß unserer presbyterial-synodalen Ordnung liegt die Leitung des Kirchenkreises bei der Kreissynode. In ihr sind alle Gemeinden des Kirchenkreises vertreten durch Abgeordnete aus den Presbyterien, sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Kreissynode bildet Fachausschüsse in denen einzelne Themen behandelt werden.
Synodale Ausschüsse, Arbeitskreise und -gruppen können ständig oder zu einzelnen Fragestellungen berufen sein. Sie bringen Synodale und andere sachkundige Menschen zusammen, um die Kreissynode, den KSV und die Presbyterien bei ihren Überlegungen und Aktivitäten zu unterstützen.
Für einige Arbeitsbereiche der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises werden Synodalbeauftragte bestellt, die diesen Dienst ehrenamtlich tun. Sie können zuständig sein für Fachbereiche oder für die Arbeit mit besonderen Personengruppen - zum Beispiel den Kontakt zu fremdsprachigen Gemeinden, oder das christlich-islamische Gespräch. Ihren Rat und Sachverstand kann der Kirchenkreis und jedes Presbyterium in Anspruch nehmen.
Hinzu kommen Sachverständige für bestimmte Arbeitsbereiche, die vom Kreissynodalvorstand (KSV) in die Synode berufen werden können. Alle vier Jahre wird die Kreissynode neu gebildet. Den Vorsitz führt die Superintendentin, der Superintendent.